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Buchungsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Scuol Palace bzw. der Società Scuol Palace Cura e Cultura und der Palace Hotel LLC  (nachfolgend «Scuol Palace») an Kunden (nachfolgend «Veranstalter»). Sämtliche Offerten des Scuol Palace basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Scuol Palace behält sich jederzeitige Änderungen an den AGB vor und publiziert die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite des Scuol Palace. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des Scuol Palace, akzeptiert der Veranstalter die jeweils aktuellen AGB. Individuelle Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
  2. Vertragsabschluss
    Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom Scuol Palace eine Reservierungsbestätigung (per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder per Textmessage). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser Reservierungsbestätigung des Scuol Palace an den Veranstalter zustande.
  3. Annullierungen
    Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an das Scuol Palace zugestellt werden.
    1. Änderungen / Annullationen:

      Im Fall einer Annullierung wird folgendermassen rückvergütet:

      14 Tage vor Ankunft: 50% des gebuchten Arrangements

      7 Tage vor Ankunft: 0% des gebuchten Arrangements.

      Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

      Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert das Scuol Palace eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernehmen muss. Die Ersatzperson muss beim Scuol Palace  frühzeitig (noch vor Anreise) bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche Gast bleibt Vertragspartner und haftet gegenüber dem Scuol Palace.

    2. Die Annullierung einer Gruppenbuchung von mehr als 10 Zimmern muss dem Scuol Palace spätestens 60 Tage vor Anreise mitgeteilt werden. Annullierungen ab 59 Tage vor Ankunft: 50 % des gebuchten Arrangements.

      Annullierungen ab 29 Tage vor Ankunft: 100 % des gebuchten Arrangements.

      Das Scuol Palace kann die Annullierungskosten nach eigenem Ermessen reduzieren, sofern die Zimmer zum gleichen Preis weitervermietet werden können.

    3. Wenn das Scuol Palace dem Veranstalter ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das Scuol Palace dem Veranstalter ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das Scuol Palace dem Veranstalter ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.
    4. Bei höherer Gewalt wie politische Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch das Scuol Palace aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhält der Gast den einbezahlten Betrag in Form eines Gutscheines zurück.
  4. Bezug Zimmer und Suiten
    Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 10.00 Uhr zu verlassen.
  5. Benützung Zimmer und andere Lokalitäten
    Die Zimmer, Suiten und alle anderen Lokalitäten sowie der Park ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln.

    Die Zimmer und Suiten dürfen nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim Scuol Palace gemietete Zimmer und Suiten an Dritte zum Gebrauch zu überlassen.

    Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Scuol Palace zu melden.

  6. Events
    Das Scuol Palace behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die neuen Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Scuol Palace.

    Der Veranstalter hat allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

    Der Veranstalter hat das Scuol Palace transparent über den Zweck und die Art der Veranstaltung zu informieren. Stellt das Scuol Palace fest, dass der Veranstalter über Zweck und Art der Veranstaltung nicht richtig informiert hat, ist das Scuol Palace berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

  7. Diebstahl
    Für Diebstahl und Verlust aus Skiraum, Bikeraum, Wellness, Club, Bar, Konzertsaal, Garderobe, Park, Parkplatz wird nicht gehaftet.
  8. Schäden
    Der Vertragsnehmer, Gast, und Klient haftet in jedem Fall für alle Schäden, welche an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung entstehen.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
  10. Anwendbares Recht / Schiedsgericht
    Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht

    Streitigkeiten aus Verträgen werden ausschliesslich und endgültig durch ein Schiedsgericht von drei Personen entschieden. Das Schiedsgericht wird wie folgt gebildet: Jede der Parteien bezeichnet einen Schiedsrichter und diese ernennen den Obmann. Sollte eine der Parteien innert 14 Tagen nach der Aufforderung, den Schiedsrichter zu bezeichnen, nicht nachkommen oder die bezeichneten zwei Schiedsrichter innert der gleichen Frist sich über die Person des Obmannes nicht verständigen können, so wird das betreffende Mitglied des Schiedsgerichtes auf Verlangen einer Partei durch den Präsidenten des örtlichen Regionalgerichtes EBVM bezeichnet. Das Schiedsgericht bestimmt selbst über seine Verfahrensregeln. Dabei ist dem Interesse an einer raschen Entscheidung durch ein einfaches Verfahren Rechnung zu tragen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung. Es hat seinen Sitz in Scuol.

Mit folgenden Services kannst du in der aktuellen Phase unseres Projekts rechnen:

Wir sind im Aufbau! Ein solches Hotel möchte sanft aus seinem Dornröschen-Schlaf geholt werden. Deswegen beleben wir es mit Geduld. 
Alle Details zu unserem Projekt und den Besonderheiten gibts hier.