Im Fall einer Annullierung wird folgendermassen rückvergütet:
14 Tage vor Ankunft: 50% des gebuchten Arrangements
7 Tage vor Ankunft: 0% des gebuchten Arrangements.
Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert das Scuol Palace eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernehmen muss. Die Ersatzperson muss beim Scuol Palace frühzeitig (noch vor Anreise) bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche Gast bleibt Vertragspartner und haftet gegenüber dem Scuol Palace.
Annullierungen ab 29 Tage vor Ankunft: 100 % des gebuchten Arrangements.
Das Scuol Palace kann die Annullierungskosten nach eigenem Ermessen reduzieren, sofern die Zimmer zum gleichen Preis weitervermietet werden können.
Die Zimmer und Suiten dürfen nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim Scuol Palace gemietete Zimmer und Suiten an Dritte zum Gebrauch zu überlassen.
Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Scuol Palace zu melden.
Der Veranstalter hat allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
Der Veranstalter hat das Scuol Palace transparent über den Zweck und die Art der Veranstaltung zu informieren. Stellt das Scuol Palace fest, dass der Veranstalter über Zweck und Art der Veranstaltung nicht richtig informiert hat, ist das Scuol Palace berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Streitigkeiten aus Verträgen werden ausschliesslich und endgültig durch ein Schiedsgericht von drei Personen entschieden. Das Schiedsgericht wird wie folgt gebildet: Jede der Parteien bezeichnet einen Schiedsrichter und diese ernennen den Obmann. Sollte eine der Parteien innert 14 Tagen nach der Aufforderung, den Schiedsrichter zu bezeichnen, nicht nachkommen oder die bezeichneten zwei Schiedsrichter innert der gleichen Frist sich über die Person des Obmannes nicht verständigen können, so wird das betreffende Mitglied des Schiedsgerichtes auf Verlangen einer Partei durch den Präsidenten des örtlichen Regionalgerichtes EBVM bezeichnet. Das Schiedsgericht bestimmt selbst über seine Verfahrensregeln. Dabei ist dem Interesse an einer raschen Entscheidung durch ein einfaches Verfahren Rechnung zu tragen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung. Es hat seinen Sitz in Scuol.
Mit folgenden Services kannst du in der aktuellen Phase unseres Projekts rechnen:
Wir sind im Aufbau! Ein solches Hotel möchte sanft aus seinem Dornröschen-Schlaf geholt werden. Deswegen beleben wir es mit Geduld.
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